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Die Wahl des Maklers beim Immobilienverkauf

Die Wahl des Maklers beim Immobilienverkauf

Es ist aus verschiedenen Gründen sinnvoll, einen Makler zu beauftragen, wenn man die Absicht hat eine Immobilie zu kaufen oder zu verkaufen. Mit seiner Erfahrung kann ein Profi-Makler einen reibungslosen Kauf oder Verkauf ermöglichen. Nicht nur durch seine Fähigkeiten die richtigen Objekte oder potenzielle Käufer zu finden, sondern auch durch wertvolle Ratschläge und Hilfestellungen beim Kauf/Verkauf, machen den Makler so gut wie unersetzbar. Worauf sollte man also bei der Suche nach einem Makler achten?

Professionelle und nicht-professionelle Makler

Wie bei jedem Beruf gibt es sowohl die Guten als auch die Schlechten unter den Maklern. Allerdings ist die Berufsbezeichnung „Makler“ in Deutschland nicht geschützt, sodass sich jeder – zumindest theoretisch – „Makler“ nennen kann. Man erkennt einen professionellen Immobilienmakler nicht gleich auf Anhieb, sondern meistens nur nach persönlicher Beratung. Man sollte sich im Voraus erkundigen, ob der betreffende Makler einem Berufsverband zugehört. Dieser Verband, wie z. B. der IVD (Immobilienverband Deutschland) sorgen dafür, dass die dem Verband zugehörigen Makler einer Überprüfung ihres Hintergrunds unterliegen und außerdem regelmäßig geschult werden. Außerdem können Makler problemlos Auskunft über eventuelle Schulungen und Fortbildungen geben.

Die Kenntnis des Marktes bestimmt die Wahl des Maklers

Entscheidend beim Immobilienhandel ist die Kenntnis des Marktes. Es ist also nicht sinnvoll einen Makler aus Köln zu engagieren, um in München eine geeignete Immobilie zu erwerben. Professionelle Immobilienmakler kennen sich mit dem lokalen Immobilienmarkt aus und wissen über Preise, Preistrends und allgemeine Marktentwicklungen vor Ort Bescheid. Der Makler, den man beauftragt, sollte also bestenfalls schon seit mehreren Jahren in der betreffenden Region tätig sein oder zumindest mit einem erfahrenen Team zusammenarbeiten.

Wesentliche Punkte bei der Auswahl eines Maklers

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Ein besonderes Gewicht sollte auf die Bewertung von Immobilien gelegt werden. Ein leistungsorientierter Makler macht sie nicht nur gratis, sondern erledigt sie auch sehr sorgfältig und verlangt keinen zu teuren oder zu billigen Preis von seinen Kunden.

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Außerdem sollte man die Reputation des Maklers im Auge behalten. Die wertvollste Empfehlung ist die eines zufriedenen Verkäufers. Man sollte auf sein Umfeld hören; es besteht die Möglichkeit, von Bekannten wertvolle Ratschläge zu erhalten. Wenn man in seiner unmittelbaren Umgebung nicht auf Erfahrungen bauen kann, sollte man das Internet nutzen, um sich über einen gewissen Makler zu informieren. Man sollte sich mit der Online-Präsenz des Unternehmens und seinem aktuellen Angebot vertraut machen. Schlussfolgerungen daraus ziehen, ob sie wirklich einen professionellen Ansatz haben. Wenn man ein gutes Bild von einem Makler hat, sollte man sich sofort mit ihm in Verbindung setzen und seine Verfügbarkeit prüfen. Am besten ist es, wenn der Makler über mehrere Kontaktmöglichkeiten verfügt.

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Man sollte bei der Auswahl eines Maklers auch auf dessen Fachgebiet achtgeben. Manche Makler sind ausschließlich auf Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien oder Sonderimmobilien spezialisiert. Entsprechend ihrer Spezialisierung haben die Makler einen geeigneten Kundenkreis. Wenn die Kundschaft dem Image eines Interessenten für eine Immobilie entspricht, hat man eine größere Wahrscheinlichkeit, den passenden Kunden für seine Objekte zu gewinnen.

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Wenn man seine Wahl getroffen hat, sollte man sich Zeit lassen, bevor man den Maklervertrag unterschreibt. Man sollte ihn in Ruhe lesen und sich ausführlich über das betreffende Thema erkundigen. Für die Gestaltung eines Maklervertrages gibt es viele Varianten, die für einen Verkäufer Pluspunkte, aber auch Minuspunkte bedeuten können. Wenn man z. B. möchte, dass der Makler den Verkauf mit maximalem Einsatz durchführt, sollte man einen qualifizierten Makleralleinafutrag schließen. Gleichzeitig verpflichtet man sich, sich an den Kunden wendende private Interessenten an den Makler weiterzuleiten.

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Man sollte vor allem beim Abschluss eines Maklervertrags darauf achten, dass der Betrag der Maklerprovision und deren Zusammenrechnung schriftlich fixiert wird. Es muss eindeutig festgelegt werden, von wem die Maklerprovision und in welcher Höhe bei erfolgreichem Zustandekommen des Hauptvertrags, gezahlt wird.

Diese Fragen sollte der Makler beantworten

Einige Makler geben sich sehr zuversichtlich, erfüllen ihre Versprechen aber nicht immer. Damit es später keine unangenehmen Überraschungen gibt, ist es empfehlenswert, dem Makler vor einem möglichen Termin bestimmte Informationen zukommen zu lassen. Man sollte sich einen genauen Überblick darüber verschaffen, wie der potenzielle Makler arbeitet und wie hoch die Qualität seiner Dienstleistungen ist. Man sollte erfahren:

  • ob der Makler leicht erreichbar ist und pünktlich zum Beratungstermin erscheinen kann;
  • ob er genügend Zeit für die Bewertung und Beratung zur Verfügung stellt.
  • ob er den Marktwert des Hauses oder generell der Immobilie erst nach einer ausführlichen Bewertung angeben wird;
  • ob er dem Kunden die Methode der Berechnung erläutert und die Vorzüge und Schwachstellen der Immobilie erklärt;
  • was für Objekte normalerweise von einem Makler verkauft werden;
  • welche Art von Referenzen ein Makler besitzt und wie viele Verkäufe er im Durchschnitt, monatlich tätigt;
  • wie hoch die “ Trefferquote “ des Maklers ist und wie lange es bis zum Verkauf dauert;
  • ob der Makler bereits Immobilien an diesem Standort verkauft hat und welche Kenntnisse er oder sie über den Ort hat;
  • welche Verkaufsstrategien und -techniken der Makler anwendet;
  • ob der Inhaber des Maklerunternehmens persönlich für konkreten Kunden da ist, wenn nicht, welcher Mitarbeiter sich dann speziell um sein Eigentum kümmert;
  • ob der Makler den Kunden im Vorfeld unterstützen wird, z. B. bei der Sammlung von Objektunterlagen;

Nach dem Gespräch mit dem Makler, geht man die Fragen noch einmal durch und zieht entsprechende Schlüsse, inwieweit der Makler qualifiziert ist.

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