Im neuen jahr, neue chancen!
Was ändert sich für Sie?
Mit dem neuen Jahreswechsel 2023 sind so einige gesetzliche Änderungen in Kraft getreten. Die meisten davon sollen der finanziellen Entlastung dienen, der Bürgerinnen und Bürger.
Die relevantesten Neuerungen für Sie:
Weniger Steuern und der Grundfreibetrag steigt
Der steuerfreie Grundfreibetrag steigt um 561 Euro auf 10.908 Euro im Jahr 2023, zum
1. Januar 2024 sogar auf 11.604 Euro. Parallel dazu werden die Tarifeckwerte ausgeweitet: Der Spitzensteuersatz von 42 % greift im Jahr 2023 erst bei 62.810 Euro, im Jahr 2024 bei 66.761 Euro.
Mehr Kindergeld und steigende Kinderfreibeträge
Das Kindergeld für alle Kinder erhöht. Familien erhalten seit dem 1. Januar 2023 monatlich 250 Euro pro Kind. Die bisherige Kindergeldstaffelung wird damit abgeschafft. Eine weitere Anpassung: Der Kinderfreibetrag steigt bei einer Zusammenveranlagung auf 8.952 Euro pro Jahr.
Mehr Wohngeld
Rund zwei Millionen Haushalte mit kleineren Einkommen sollen durch die Reform des Wohngelds unterstützt werden. Das Wohngeld steigt voraussichtlich um rund 190 Euro auf 370 Euro pro Monat. Die Höhe des Wohngelds hängt dabei nicht nur vom Einkommen, sondern auch von Miete, Haushaltsgröße und Wohnort ab.
Höhere Sparerpauschbeträge
Für Sparerinnen und Sparer erhöht sich der Sparerpauschbetrag von 801 Euro auf glatte 1.000 Euro. Bei Verheirateten/Lebenspartnern steigt er analog auf 2.000 Euro.
Private Kapitalerträge sind bis zu dieser Höhe nicht abgeltungssteuerpflichtig. Sie werden, sofern ein Freistellungsauftrag erteilt wurde, nicht mit den sonst geltend gemachten 25 % besteuert.
Strom- und Gaspreisbremsen
Als Reaktion auf den Krieg in der Ukraine und den daraus resultierenden gestiegenen Energiepreisen können Verbraucher voraussichtlich ab März mit Preisbremsen rechnen. So sollen Gasverbraucher für 80 % des bisherigen Verbrauchs einen Bruttopreis von 12 Cent je Kilowattstunde garantiert bekommen. Analog sind beim Stromverbrauch 40 Cent je Kilowattstunde geplant. Die Vergünstigungen sollen nach dem Start rückwirkend auch für Januar und Februar 2023 greifen.
Steigende Krankenkassenbeiträge
Für gesetzlich Krankenversicherte steigt der Zusatzbeitrag im Schnitt von 1,3 auf 1,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen davon jeweils die Hälfte.
Rentenversicherungsbeiträge steuerlich voll absetzbar
Ab diesem Jahr werden die Beiträge zur Rentenversicherung voll von der Steuer absetzbar sein. Grund dafür: Ein Urteil des Bundesfinanzhofs zur verbotenen Doppelbesteuerung, also der Besteuerung sowohl des Einkommens, aus dem Rentenbeiträge gezahlt werden, als auch der späteren Rentenauszahlung.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird elektronisch
Ab 2023 gilt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für gesetzlich
Versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der „Gelbe Schein“ ist damit Geschichte. An der Pflicht, sich direkt beim Arbeitgeber krankzumelden, ändert sich dadurch aber nichts.
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Nach Redaktionsschluss (25.02.2023) können sich noch Änderungen ergeben haben. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte können wir daher keine Gewähr übernehmen.