Warum ist ein Energieausweis notwendig
Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist seit 2014 ein Energieausweis vorgeschrieben, wenn man ein Objekt verkaufen oder vermieten möchte. Der vorliegende Artikel informiert darüber, für welche Gebäude diese Pflicht gilt, welche Ausnahmen es gibt.
Obligatorische Angaben in gewerblichen Immobilienanzeigen
Folgende Daten aus dem Energieausweis sind in Inseraten von Immobilien obligatorisch:
- Energieausweisart (verbrauchsorientiert oder bedarfsorientiert);
- Energieendwert (in kWh/(m2 a));
- Energie-Effizienzklasse (A+ bis H);
- die Hauptenergiequelle für die Heizung (z. B. Öl, Gas usw.);
- das Jahr der Errichtung des Gebäudes (z. B. 1995).
Energieausweis bei Besichtigungen vorlegen
Potenziellen Käufern oder Mietern muss sogar bei der Besichtigung einer Immobilie ein Energieausweis vorgezeigt werden. Der Energieausweis oder eine Kopie davon wird dem Käufer oder Mieter nach Abschluss des Vertrags ausgehändigt.
Ausnahmeregelung für die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises
Die Energieeinsparverordnung betrifft nur Objekte, bei denen die Räumlichkeiten mittels Energie beheizt oder gekühlt werden. Für den Verkauf und die Vermietung von unbeheizten oder ungekühlten Gebäuden oder Räumlichkeiten (z. B. Parkgaragen, Lagerflächen) sind keine Energieausweise erforderlich. Darüber hinaus sind die folgenden Gebäude von der Energieausweispflicht ausgenommen:
- Für eine Nutzung von weniger als 4 Monaten im Jahr vorgesehene Wohngebäude;
- kirchliche Einrichtungen;
- denkmalgeschützte Bauten;
- Wochenendhäuser und Appartements;
- abzureißende Häuser und Gebäude.
Energieausweis von verschiedenen Immobilientypen
01
Freistehende Ein- bis Vierfamilienhäuser. Wenn man Eigentümer von Wohngebäuden ist, gelten für einen die Vorschriften für Wohngebäude. Bereits seit 2009 besteht die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises sowohl beim Verkauf als auch bei der Vermietung und Verpachtung von Häusern. Darüber hinaus ist die Angabe der Energieeffizienz seit 2014 in Immobilienanzeigen verpflichtend. Wenn das Gebäude nicht energetisch saniert wurde und nicht der Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht, gilt für Häuser mit weniger als fünf Wohneinheiten ein Bedarfsausweis.
02
Vor 1977 gebaute Häuser. Wenn bei älteren Häusern der Bauantrag vor dem Stichtag 1. November 1977 gestellt wurde, ist die teurere Bedarfsermittlung in der Regel obligatorisch. Ausgenommen sind Gebäude, die nach der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 energetisch saniert worden sind oder die Anforderungen bereits bei Bauende erfüllt haben.
03
Denkmalgeschützte Häuser. Bei denkmalgeschützten Häusern. Sie müssen weder die Anforderungen der EnEV für die Sanierung erfüllen, noch benötigen sie einen Energieausweis.
04
Eigentumswohnung / Appartement. Außerdem muss ein Energieausweis vorgelegt werden, wenn eine Wohnung verkauft oder vermietet werden soll. Dieser kann jedoch nicht für einzelne Wohnungen ausgestellt werden, da die Erstellung des Energieausweises auf der Grundlage des gesamten Energieverbrauchs des betreffenden Gebäudes erfolgt. Für einen kostengünstigen Verbrauchsausweis benötigt man als Vermieter die Verbrauchsangaben des Hauses aus den vergangenen drei Jahren. Wer diese Werte nicht hat, kann auch einen Bedarfsausweis in Betracht ziehen. Bei der Inspektion eines Gebäudes vor Ort werden viele der erforderlichen Indikatoren erfasst. Bei Wohnungseigentum übernimmt die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) die Kosten des Energieausweises.
05
Geschäfts- und Nichtwohngebäude. Für Nichtwohngebäude, wie z. B. Gewerbeimmobilien oder auch gemischt genutzte Gebäude, ist seit 2009 ebenfalls eine Energiekennzeichnung vorgeschrieben. Der Eigentümer einer Gewerbeimmobilie hat im Unterschied zu einer Wohnimmobilie die freie Wahl zwischen einem Verbraucherausweis und einem Bedarfsausweis. Die Erstellung eines Ausweises nach Bedarf erfordert häufig eine Energieberatung, während die Erstellung eines Ausweises nach Verbrauch weniger zeitaufwändig ist. Zusätzlich zu den allgemeinen Gebäudedaten für Nichtwohngebäude sollten für die Verbrauchskennung auch der Wärme- und zusätzlich der Stromverbrauch für drei zusammenhängende Jahre aufgeführt werden. Darüber hinaus müssen Eigentümer von Gebäuden mit öffentlicher Nutzung und starkem Publikumsverkehr bereits ab 250 m² Nutzfläche einen Energieausweis öffentlich aushängen.
06
Neubauten. Für neue Gebäude sollte ein Energieausweis erst nach Fertigstellung des Gebäudes ausgestellt werden. Bauträger müssen also noch keine Angaben zum Energieausweis in ihre Immobilienanzeigen aufnehmen.