Die wichtigsten Infos zur Schenkungssteuer bei Immobilien
Was ist Schenkungssteuer?
Man kann die Schenkungssteuer als eine Steuer beschreiben, die der Schenker dem zuständigen Finanzamt melden und eine Schenkungsteuererklärung abgeben muss, wenn er oder sie eine „Schenkung unter Lebenden“ (§ 7 ErbStG) erhalten hat. Das ist erforderlich, wenn der Wert der Schenkung den gesetzlichen Freibetrag übersteigt.
Was steht unter dem Begriff “Schenkungsteuerpflicht”?
Nach § 7 des Erbschaftssteuergesetzes sind Schenkungen unter Lebenden u.a. jede unentgeltliche Zuwendung zu Lebzeiten. Es gibt finanzielle oder materielle Schenkungen, wie z. B. Geldgeschenke, Immobilien oder Unternehmensanteile. Die Steuerbehörden behandeln diese Geschenke als erwartete Erbschaften. Ohne Schenkungssteuer bestünde die Gefahr, dass Erblasser ihr Vermögen nicht als Erbe, sondern bereits vor dem Tod übertragen, um Erbschaftssteuer zu sparen. Um zu verhindern, dass der Erblasser vor seinem Tod die Erbschaftssteuer hinterzieht, macht der Fiskus größere Schenkungsteuer, wenn der Betrag den geltenden Schenkungssteuerfreibetrag nicht erreicht.
Welche 5 Schrittten soll man machen, um die Schenkungssteuer zu rechnen?
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Schritt 1 sieht so aus
Sie sollen Ihre Steuerklasse und Ihren Steuerfreibetrag bestimmen. Das kann man mit der Hilfe der Tabelle “Schenkungssteuer – Höhe und Freibetrag nach Verwandtschaftsverhältnis” machen. Sie können diese Tabelle im Internet finden.
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Schritt 2 – die Bestimmung des Werts der Immobilie
Ermitteln Sie den Marktwert der Immobilie, die Sie als Geschenk erhalten haben, und finden Sie heraus, ob der Wert der Immobilie in Ihrem persönlichen Freibetrag enthalten ist. Auf Ihren Wunsch holen wir zusätzliche Informationen für eine umfassende Immobilienbewertung ein, um den Marktwert Ihrer Immobilie genau zu ermitteln.
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Schritt 3 – die Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens
Man soll Ihren persönlichen Freibetrag vom Marktwert der Immobilie abziehen. Man kann den Betrag, der nach Abzug des Freibetrags verbleibt, als der steuerpflichtige Erwerb oder Gewinn beschreiben:
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Schritt 4 – Bestimmen Sie den genauen Steuersatz
Ermitteln Sie den genauen Steuersatz in Tabelle 2 auf der Grundlage Ihrer Steuerklasse und Ihres zu versteuernden Einkommens.
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Schritt 5 – Berechnen Sie Ihre Schenkungssteuer
Multiplizieren Sie das zu versteuernde Einkommen mit dem geltenden Steuersatz, um den Schenkungssteuerbetrag in EUR zu berechnen:
Für die Berechnung der zulässigen Schenkungssteuer wird oft der aktuelle Marktwert des Grundstücks, des Hauses oder der Wohnung ermittelt. Andernfalls wird die Schenkungssteuer wie für jedes andere Vermögen berechnet. Für Immobilien gibt es nur wenige Sonderregelungen.
Wenn Sie einen Wunsch die Schenkungsteuer zu vermeiden haben, dann lesen Sie weiter, um darüber mehr zu wissen.
Wie kann man die Schenkungssteuer vermeiden und die Freibeträge nutzen?
Das Wichtigste zur Vermeidung der Schenkungsteuer liegt auf der Hand. Man soll sich über die Freibeträge informieren und diese alle zehn Jahre nutzen, indem Sie die Immobilie in Raten übertragen. Man soll außerdem gleichzeitig überlegen, wie Sie die Immobilie im Voraus aufteilen können, um sofort die steuerlichen Vorteile zu nutzen. Die Schenkung in Raten erfordert jedoch eine gewisse Geduld, insbesondere bei großen Vermögen, da die Zehnjahresfrist mehrere Jahrzehnte dauern kann.
Wie kann man die Schenkungssteuer durch Heirat vermeiden?
Das Gesetz sieht vor, dass die Familienangehörige die höchsten Vergünstigungen für Schenkungen erhalten, insbesondere der Ehepartner mit einem Steuerfreibetrag von bis zu 500.000 €, der einmal alle zehn Jahre geltend gemacht werden kann. Wenn jemand seinen Partner heiraten möchte, kann es so sicherlich passieren, mit dem Geschenk bis nach der Hochzeit zu warten. Dank der Eheschließung erhöht sich der Freibetrag per Gesetz von 20.000 € auf 500.000 €. Gleichzeitig wechselt der Partner von der Steuerklasse III in die Steuerklasse I, wodurch sich der Steuersatz von 30-50 % auf 7-30 % deutlich verringert. Die Ehe eignet sich besonders für Immobilien, da der Wert des Hauses oder Grundstücks in der Regel den Freibetrag von 20.000 € übersteigt. Bei einer Schenkung an eine nicht verwandte Person fallen somit hohe Steuern an, die durch Steuerbefreiungen entsprechend eingespart werden können.
Wie kann man die Schenkungssteuer vermeiden, indem man eine Kettenschenkung macht?
Bei einer Kettenschenkung wird die Schenkung auf mehrere Verwandte ausgedehnt, um die zulässigen Schenkungssteuerbefreiungen optimal zu nutzen. Diese Methode erfordert einen guten Familienzusammenhalt und Vertrauen. Die Kettenschenkungen sind vor allem bei Nachlassschenkungen beliebt, um Erbschaftssteuer zu sparen, da ein Haus oder Grundstück im Gegensatz zu Geschäftsanteilen oder Geldvermögen nicht so einfach aufgeteilt werden kann. Denn der engste Familienkreis hat die höchsten steuerfreien Leistungen und die niedrigsten Steuersätze.
Wenn ein durchschnittlicher Mensch selbstständig ein Geschenk nur für kurze Zeit besitzt und es weiter verschenkt, wird der Betrag auf seinen Freibetrag angerechnet. Wenn eine Person innerhalb eines Zehnjahreszeitraums bereits Schenkungen erhalten hat, muss das berücksichtigt werden. Die gleiche Situation gilt, wenn innerhalb des Zehnjahreszeitraums neue Schenkungen geplant sind.
Wie kann man die Schenkungssteuer durch den Verkauf von Immobilien vermeiden?
Der zur Berechnung der Schenkungssteuer herangezogene Marktwert der Immobilie übersteigt häufig den zulässigen Schenkungssteuerrichtwert. Das gilt insbesondere für ungünstige oder keine Beziehungen, da die Vergütungen hier am niedrigsten sind.
Wenn man nicht darauf angewiesen ist, eine Immobilie in Ihrem Besitz zu halten, kann es für Sie durchaus rentabel sein, Ihr Haus, Grundstück oder Ihre Wohnung zu verkaufen. Mit dem Erlös aus dem Verkauf der Immobilie kann man Ihr Vermögen aufteilen und alle zehn Jahre die Schenkungsfreibeträge geschickt ausnutzen. Dieser Ansatz ist besonders nützlich, wenn Ihr Vermögen einen hohen Wert hat (über dem zulässigen Standard) oder Sie vor dem Problem stehen, das Vermögen unter mehreren Begünstigten aufzuteilen.