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Warum ist ein Energieausweis notwendig

Warum ist ein Energieausweis notwendig

Wer eine Immobilie in Siegburg, Sankt Augustin, Troisdorf oder dem gesamten Rhein-Sieg-Kreis verkaufen oder vermieten möchte, muss in den meisten Fällen einen gültigen Energieausweis vorlegen. Als Immobilienexperte für die Region unterstützt Eck – Immomanagement Sie bei der Erstellung, Beschaffung und korrekten Verwendung des passenden Energieausweises – egal ob für Einfamilienhaus, Wohnung oder Gewerbeeinheit.

Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist seit 2014 ein Energieausweis vorgeschrieben, wenn man ein Objekt verkaufen oder vermieten möchte. Der vorliegende Artikel informiert darüber, für welche Gebäude diese Pflicht gilt, welche Ausnahmen es gibt.

Energieausweis für Immobilie

Obligatorische Angaben in gewerblichen Immobilienanzeigen

Folgende Daten aus dem Energieausweis sind in Inseraten von Immobilien obligatorisch:

  • Energieausweisart (verbrauchsorientiert oder bedarfsorientiert);
  • Energieendwert (in kWh/(m2 a));
  • Energie-Effizienzklasse (A+ bis H);
  • die Hauptenergiequelle für die Heizung (z. B. Öl, Gas usw.);
  • das Jahr der Errichtung des Gebäudes (z. B. 1995).

Energieausweis bei Besichtigungen vorlegen

Potenziellen Käufern oder Mietern muss sogar bei der Besichtigung einer Immobilie ein Energieausweis vorgezeigt werden. Der Energieausweis oder eine Kopie davon wird dem Käufer oder Mieter nach Abschluss des Vertrags ausgehändigt. 

Ausnahmeregelung für die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises

Die Energieeinsparverordnung betrifft nur Objekte, bei denen die Räumlichkeiten mittels Energie beheizt oder gekühlt werden. Für den Verkauf und die Vermietung von unbeheizten oder ungekühlten Gebäuden oder Räumlichkeiten (z. B. Parkgaragen, Lagerflächen) sind keine Energieausweise erforderlich. Darüber hinaus sind die folgenden Gebäude von der Energieausweispflicht ausgenommen:

  • Für eine Nutzung von weniger als 4 Monaten im Jahr vorgesehene Wohngebäude;
  • kirchliche Einrichtungen;
  • denkmalgeschützte Bauten;
  • Wochenendhäuser und Appartements;
  • abzureißende Häuser und Gebäude.

Energieausweis für Immobilienverkauf

Energieausweis von verschiedenen Immobilientypen

01

Freistehende Ein- bis Vierfamilienhäuser. Wenn man Eigentümer von Wohngebäuden ist, gelten für einen die Vorschriften für Wohngebäude. Bereits seit 2009 besteht die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises sowohl beim Verkauf als auch bei der Vermietung und Verpachtung von Häusern. Darüber hinaus ist die Angabe der Energieeffizienz seit 2014 in Immobilienanzeigen verpflichtend. Wenn das Gebäude nicht energetisch saniert wurde und nicht der Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht, gilt für Häuser mit weniger als fünf Wohneinheiten ein Bedarfsausweis.

02

Vor 1977 gebaute Häuser. Wenn bei älteren Häusern der Bauantrag vor dem Stichtag 1. November 1977 gestellt wurde, ist die teurere Bedarfsermittlung in der Regel obligatorisch. Ausgenommen sind Gebäude, die nach der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 energetisch saniert worden sind oder die Anforderungen bereits bei Bauende erfüllt haben.

03

Denkmalgeschützte Häuser. Bei denkmalgeschützten Häusern. Sie müssen weder die Anforderungen der EnEV für die Sanierung erfüllen, noch benötigen sie einen Energieausweis.

04

Eigentumswohnung / Appartement. Außerdem muss ein Energieausweis vorgelegt werden, wenn eine Wohnung verkauft oder vermietet werden soll. Dieser kann jedoch nicht für einzelne Wohnungen ausgestellt werden, da die Erstellung des Energieausweises auf der Grundlage des gesamten Energieverbrauchs des betreffenden Gebäudes erfolgt. Für einen kostengünstigen Verbrauchsausweis benötigt man als Vermieter die Verbrauchsangaben des Hauses aus den vergangenen drei Jahren. Wer diese Werte nicht hat, kann auch einen Bedarfsausweis in Betracht ziehen. Bei der Inspektion eines Gebäudes vor Ort werden viele der erforderlichen Indikatoren erfasst. Bei Wohnungseigentum übernimmt die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) die Kosten des Energieausweises.

05

Geschäfts- und Nichtwohngebäude. Für Nichtwohngebäude, wie z. B. Gewerbeimmobilien oder auch gemischt genutzte Gebäude, ist seit 2009 ebenfalls eine Energiekennzeichnung vorgeschrieben. Der Eigentümer einer Gewerbeimmobilie hat im Unterschied zu einer Wohnimmobilie die freie Wahl zwischen einem Verbraucherausweis und einem Bedarfsausweis. Die Erstellung eines Ausweises nach Bedarf erfordert häufig eine Energieberatung, während die Erstellung eines Ausweises nach Verbrauch weniger zeitaufwändig ist. Zusätzlich zu den allgemeinen Gebäudedaten für Nichtwohngebäude sollten für die Verbrauchskennung auch der Wärme- und zusätzlich der Stromverbrauch für drei zusammenhängende Jahre aufgeführt werden. Darüber hinaus müssen Eigentümer von Gebäuden mit öffentlicher Nutzung und starkem Publikumsverkehr bereits ab 250 m² Nutzfläche einen Energieausweis öffentlich aushängen.

06

Neubauten. Für neue Gebäude sollte ein Energieausweis erst nach Fertigstellung des Gebäudes ausgestellt werden. Bauträger müssen also noch keine Angaben zum Energieausweis in ihre Immobilienanzeigen aufnehmen.


FAQ

Wann ist ein Energieausweis Pflicht beim Immobilienverkauf?
Ein Energieausweis ist in Deutschland beim Verkauf oder der Vermietung von beheizten Gebäuden gesetzlich vorgeschrieben. Die Pflicht gilt bereits seit 2014 und betrifft sowohl Wohn- als auch Gewerbeimmobilien.

Wer braucht keinen Energieausweis?
Ausgenommen von der Energieausweispflicht sind denkmalgeschützte Gebäude, unbeheizte Lagerflächen, Wochenendhäuser sowie Immobilien, die abgerissen werden sollen oder seltener als vier Monate pro Jahr genutzt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?
Ein Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre, ein Bedarfsausweis hingegen auf technischen und baulichen Eigenschaften der Immobilie. Bei älteren Gebäuden ist meist der Bedarfsausweis verpflichtend.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis hat in der Regel eine Gültigkeit von 10 Jahren. Bei wesentlichen energetischen Sanierungen muss jedoch ein neuer Ausweis erstellt werden.

Wie bekomme ich einen Energieausweis in Siegburg oder dem Rhein-Sieg-Kreis?
Immobilieneigentümer können einen Energieausweis bei zertifizierten Energieberatern oder Architekten beauftragen. Auch über Eck – Immomanagement in Siegburg erhalten Sie Unterstützung bei der Beschaffung und Einschätzung der notwendigen Dokumente.

Was kostet ein Energieausweis?
Die Kosten liegen je nach Art des Ausweises (Verbrauch oder Bedarf) und Immobilientyp zwischen 80 und 500 Euro. Bei Bedarfsausweisen für größere Objekte kann es teurer werden.

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